Erleichterungen der Förderinstitute - Öffentliche Mittel effizienter ausreichen

Erleichterungen der Förderinstitute - Öffentliche Mittel effizienter ausreichen

Die Auszahlung öffentlicher Mittel ist ein zeit- und kostenintensiver Prozess und gilt somit als betriebswirtschaftlich wenig attraktiv. Doch es sind erhebliche Einsparungen möglich.

Die Geschäftsbanken haben sich in den vergangenen Jahren aus betriebswirtschaftlichen Gründen immer mehr aus dem Geschäftsfeld „Fördermittel/Öffentliche Mittel“ zurückgezogen. Viele Sparkassen aber verzeichnen deutliche Zuwachsraten in diesem Bereich. Diese Entwicklung wurde in den letzten zwei bis drei Jahren zusätzlich durch die staatliche Förderung des Photovoltaikgeschäftes forciert.

Die Vergabe von Förderkrediten ist betriebswirtschaftlich primär deshalb wenig attraktiv, weil der Prozessaufwand bei der Beratung und Mittelausreichung, aber vor allem bei der Nachweisführung der Darlehensverwendung sehr zeit- und damit kostenintensiv ist. Die Herausforderung besteht darin, die entstehenden Beratungs-und Bearbeitungskosten unterhalb der vorgegebenen Fixmargen der Förderinstitute zu halten.


Viele Sparkassen betreiben einen sehr hohen Aufwand, um den Mittelverwendungsnachweis zu erstellen und zu führen. Häufig werden dabei Rechnungskopien von Kundenseite hereingenommen und deren Inhalt – ggfs. sogar von mehreren Personen im Haus – sehr detailliert geprüft. Die daran anschließenden Abstimmungsprozesse und Rückkoppelungen mit den Kunden verursachen meist den größten Zeitaufwand.


Von Seiten der KfW wurden hierzu bereits im Frühjahr 2010 erhebliche Erleichterungen bei der Mittelverwendungskontrolle an die Banken kommuniziert. Diese sehen konkret folgende Vereinfachungen vor:

  • Die Mittelverwendungskontrolle bei Darlehen ohne Haftungsfreistellung kann unter Zugrundelegung der MaRisk geschehen, d.h. die Verwendungsnachweisführung kann für Mittel der KfW analog der für Sparkassenmittel durchgeführt werden.
  • Eine Aufbewahrung von Rechnungen, Lieferscheinen, Kaufverträgen etc. kann alternativ auch durch die Erstellung einer Sammelaufstellung durch die Sparkasse oder durch die Hereinnahme einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten, tabellarischen Übersicht (von Sparkasse zu plausibilisieren)ersetzt werden.
  •  Des Weiteren reicht auch eine Bestätigung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den tatsächlichen kostenmäßigen und zeitlichen Umfang des Vorhabens oder ein Projektabschlussbericht mit detaillierten Aussagen zu Projektziel, durchgeführten Maßnahmen etc. aus.

Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass nicht alle Erleichterungsoptionen bei allen Programmen in Anspruch genommen werden können. Die Details hierzu sind dem Rundschreiben Nr. 13/2010 der KfW vom 22.04.2010 (inkl. Anlagen) zu entnehmen.

Trotz dieser Einschränkung dürfte bei konsequenter Anwendung der Erleichterungsbedingungen ein erhebliches Einsparungspotenzial gegeben sein.
Nützliche Informationen und Hilfestellungen, um Durchleitungskredite künftig kostengünstiger produzieren zu können, sind auch in den Ergebnissen des DSGV-Projektes „Förderkredite“ enthalten, die kürzlich kommuniziert wurden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 



Dabei kann auch die Festlegung eines Mindestbetrages für Fördermittel sinnvoll sein (unterhalb dieses Schwellenwertes werden Förderdarlehen nicht mehr angeboten). Über die entstehenden Fixkosten (Bearbeitungskosten, Stückpreismodell der Landesbanken, etc.) ist eine kostendeckende Ausreichung von Förderkrediten aus unserer

Erfahrung unter 25 bis 30 T€ in der Regel nicht darstellbar. In verschiedenen Sparkassenberatungen haben wir Mindestgrenzen eingeführt – und das mit Erfolg! In der breiten Masse ernten die Sparkassen dafür bei ihren Kunden Verständnis.


Unsere Empfehlung:
Setzen Sie sich mit dem Geschäftsfeld „Fördermittel / Öffentliche Mittel“ auseinander, um auch hier in Zukunft effizienter agieren zu können. Gerne geben wir Ihnen unsere Erfahrungen weiter und unterstützen Sie in diesem Themenfeld.

Andreas Gebhard

Karolinenplatz 5

80333 München

+49 89 2173 1452

This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.